Drittes Geschlecht in Stelleninseraten
In Stelleninseraten das dritte Geschlecht nicht anzuführen gilt seit 2019 als Missachtung des Gleichbehandlungsgesetzes. Alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und trotzdem maximal ansprechende Texte formulieren? Das ist nach wie vor herausfordernd. Eine Hilfestellung für die Recruitingpraxis.

